Aktuelles
Mediennutzung
Ab dem neuen Schuljahr (2024/25) gilt:
a) Smartphones, Smartwatches, Laptops, das Schul-iPad und andere elektronische Geräte müssen während der Schulzeiten von 7.30 Uhr bis 17.30 grundsätzlich in der Tasche verbleiben. Über Ausnahmen in der Nutzung entscheidet eine Lehrkraft.
b) Auch in den Pausenzeiten ist die Benutzung der o.g. Geräte auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Die Oberstufe ist von den Regelungen ausgeschlossen. Ein sorgsamer, rücksichtsvoller und verantwortungsbewusster Umgang wird insbesondere mit Blick auf die Vorbildfunktion der höheren Jahrgänge erwartet.
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