Gymnasium
Bruchhausen-Vilsen

Häufig gestellte Fragen zur Handynutzung

Darf ich mein Handy jetzt nicht mehr in die Schule mitnehmen?
Doch, auch weiterhin darf das Handy mit in die Schule gebracht werden.

Darf ich mein Handy im Unterricht nutzen?
Für den persönlichen Gebrauch nicht. Für Unterrichtszwecke (z.B. Stoppuhrfunktion für Experimente oder kleinere Recherchen) kann die Lehrkraft den Gebrauch aber jederzeit erlauben.

Wo befindet sich mein Handy während der Unterrichtszeit?
Das Handy befindet sich konsequent in der Schultasche und ist ausgeschaltet oder lautlos. Nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft wird das Handy aus der Tasche geholt.

Darf ich mein Handy vor dem Unterricht und in den Pausen nutzen?
Ja. Genutzt werden darf das Handy jedoch nur außerhalb des Schulgebäudes, also in der Mensa oder auf dem Schulhof. SchülerInnen der Oberstufe dürfen es auch im Obergeschoss nutzen.

Darf ich mit meinem Handy in der Schule Spiele spielen, soziale Medien nutzen, …?
Ja, allerdings musst du dich in einer Zone aufhalten, in der die Nutzung erlaubt ist. Ein verantwortungsvoller Umgang wird erwartet. Das heißt, dass z.B. Musik nicht zu laut gehört werden sollte, damit sich andere nicht gestört fühlen.

Darf ich mit meinem Handy in der Schule Fotos machen oder Video- und Tonaufnahmen erstellen?
Nein, Nutzungen dieser Art sind in Schulen während des Unterrichts allgemein untersagt. Auch außerhalb des Unterrichts sollte man aufgrund von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsregelungen davon Abstand nehmen oder vorher unbedingt fragen.

Und was ist, wenn es regnet?
Es besteht die Möglichkeit, das Handy in der Mensa zu nutzen.

Darf ich mein Handy im Gebäude gar nicht mehr nutzen (z.B. um die Eltern über Stundenplanänderungen zu informieren)?
Doch, wenn zuvor eine Lehrkraft gefragt worden ist und sie es erlaubt hat.

Was passiert, wenn ich mein Handy unerlaubt im Schulgebäude nutze?
Eine Lehrkraft fordert dich auf, dein Handy im Lehrerzimmer abzugeben. Du stellst es auf lautlos und legst es in einen durchsichtigen Beutel und verschließt ihn. Auf den Beutel schreibst du deinen Namen und meldest dich im Lehrerzimmer Dort legst du es in die „Handygarage“. Im Gegenzug entnimmst du dort einen Zettel mit der Information, in welchem Fach dein Handy liegt. Nach deinem Unterricht kannst du es im Lehrerzimmer wieder abholen.

Was passiert bei wiederholtem Fehlverhalten?
Die Erziehungsberechtigten werden informiert. Es können auch Erziehungsmittel nach NSchG §61 Abs. 1 angewendet werden (z.B. die Anfertigung zusätzlicher häuslicher Aufgaben, die vorübergehende Wegnahme von Gegenständen oder das „Nachsitzen“ in Form besonderer schulischer Arbeitsstunden). Dies geschieht in der Regel in Absprache mit den Erziehungsberechtigten, denen häufig das „Schülerhandy“ offiziell gehört.