Gymnasium
Bruchhausen-Vilsen

Ordnung des Gymnasiums Bruchhausen-Vilsen

Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte der Schule haben diese Ordnung gemeinsam erarbeitet. Sie soll im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und entsprechend dem Leitbild unserer Schule das Miteinander dieser Gruppen in der Schule regeln und Grundlage für die Gestaltung des schulischen Lebens und die vernünftige Lösung möglicher Konflikte sein. Jeder Einzelne ist dafür mitverantwortlich, dass kein anderer an seiner Person oder seinem Eigentum Schaden erleidet.

I. Kommen und Gehen

1. Schülerinnen und Schüler halten sich von 7.30 Uhr bis 13.15 Uhr auf dem Schulgelände auf, bei Teilnahme an Arbeitsgemein-schaften, Fördergruppen , der Hausaufgabenbetreuung oder am Nachmittagsunterricht bis max. 17.10 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler gehen ab 7.40 Uhr zu ihren Unterrichtsräumen.

2. Während des Unterrichtes, während der Pausen und Freistunden darf das Schulgelände von den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I (Klassen 5 – 10) nicht ohne Erlaubnis verlassen werden. Ausnahmeregelungen sind von den Erziehungsberechtigten im Einzelfall zu beantragen. Über hiermit verbundene versicherungsrechtliche Probleme wird zu Beginn eines jeden Schuljahres informiert.

II. Unterrichts- und Pausenzeiten

1. Stunde 7.45 Uhr - 8.30 Uhr
2. Stunde 8.30 Uhr - 9.15 Uhr
Pause 9.15 Uhr - 9.40 Uhr
3. Stunde 9.40 Uhr - 10.25 Uhr
4. Stunde 10.25 Uhr - 11.10 Uhr
Pause 11.10 Uhr - 11.30 Uhr
5. Stunde 11.30 Uhr - 12.15 Uhr
5 Min. Pause 12.15 Uhr - 12.20 Uhr
6. Stunde 12.20 Uhr - 13.05 Uhr
Mittag: 13.05 Uhr - 14.00 Uhr
7. Stunde 14.00 Uhr - 14.45 Uhr
8. Stunde 14.45 Uhr - 15.30 Uhr
Pause 15.30 Uhr - 15.40 Uhr
9. Stunde 15.40 Uhr - 16.25 Uhr
10. Stunde16.25 Uhr - 17.10 Uhr

III. Verhalten in der Schule

1. Die Unterrichtszeiten sind einzuhalten. Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach dem Gongzeichen noch nicht erschienen, meldet der/die Klassensprecher/in im Sekretariat.

2. In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und halten sich auf dem Schulhof oder im kleinen Forum auf. Der Klassenraum wird in den Pausen von der Lehrkraft abgeschlossen.

3. Nach dem Vorgong vor Ende der Pause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zu den Unterrichtsräumen.

4. Der Aufenthalt in den Klassenräumen und den Fachräumen ist nur zusammen mit einer Lehrkraft erlaubt. Zum Unterricht erwarten alle Schüler/innen die Lehrkraft auf dem Flur vor dem Unterrichtsraum.

5. In Freistunden stehen den Schüler/innen die jeweils hierfür vorgesehenen Räume zur Verfügung; sie dürfen in Freistunden das Schulgelände nicht verlassen.

6. Das Schulgebäude und sein Inventar werden sorgsam behandelt. Jeder, der Beschädigungen wahrnimmt, meldet sie sofort dem Hausmeister. Für sie werden die Verursacher gegebenenfalls haftbar gemacht. Die Klassen sorgen für die Sauberkeit in ihren Klassenräumen.

7. Es ist nicht erlaubt,
a) sich unnötig im Verwaltungstrakt aufzuhalten;
b) mit Gegenständen aller Art, beispielsweise mit Schneebällen, zu werfen; insbesondere sind Wurf- und Ballspiele innerhalb des Schulgebäudes und im Innenhof nicht gestattet;
c) dass Schülerinnen oder Schüler Gegenstände in die Schule mitbringen, durch die Menschen gefährdet oder belästigt werden können, wie Messer, Geräte zum Schießen einschließlich Zwillen, Laserpointern oder Chemikalien;
d) Tabak, Alkohol oder andere Drogen zu besitzen oder im Schulbereich zu konsumieren;
e) z.B. aus Anlass eines Geburtstags andere Schüler/innen und das Schulgelände mit Lebensmitteln zu beschmieren;
f) um Geld und Sachwerte zu spielen;
g) mit mehr als 10 km/h auf dem Schulgelände zufahren und während des Schulvormittags auf dem Schulhof Fahrrad zu fahren. Fahrräder werden an den vorgesehenen Fahrradständern abgestellt, Mopeds und Motorroller werden auf den hierfür vorgesehenen Flächen geparkt;
h) sich aus den Fenstern zu lehnen oder Gegenstände aus den Fenstern oder von außen in die Räume zu werfen; die Fenster dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft ganz geöffnet werden.
i) die Treppengeländer als Rutsche zu benutzen;
j) während des Unterrichts zu essen;
k) während der Mittagspause in den Klassenräumen warme Speisen zu sich zu nehmen.

8. Jeder ist für Sauberkeit und Ordnung in der Schule mitverantwortlich; alle sind aufgefordert, Energie einzusparen. Müll wird gemäß dem Sammelsystem der Schule getrennt: Papier wird in den Klassen- und Fachräumen gesammelt, Batterien, CDs und Druckerpatronen in den dafür vorgesehenen Behältern.

9. Der Ordnungsdienst jeder Lerngruppe achtet auf die allgemeine Sauberkeit des Raumes, Stoßlüftung und die korrekte Anordnung von Tischen und Stühlen. Er wischt, wenn erforderlich, die Tafel und sorgt dafür, dass ausreichend Kreide zur Verfügung steht.

10. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt und während der Heizperiode die Fenster geschlossen.

11. Jeweils eine Klasse ist abwechselnd während der großen Pausen für die Ordnung auf dem Schulgrundstück verantwortlich. Die Termine gibt die Klassenleitung bekannt. Sie übernimmt die Aufsicht.

12. Wenn Schülerinnen und Schüler in einem Konflikt selbst keine Lösung finden, sollten sie sich an die aufsichtführenden Lehrkräfte oder die Klassenleitung wenden.

13. Wertsachen werden von den Schülerinnen und Schülern auf eigene Gefahr in die Schule mitgebracht.
a) Smartphones und andere private elektronische Geräte werden im Schulgebäude des Gymnasiums während der Schulzeiten von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr grundsätzlich auf lautlos gestellt und müssen in der Tasche bleiben. Über Ausnahmen in der Nutzung entscheidet eine Lehrkraft.
b) Während der Pausenzeiten sind das Hören von Musik und die Benutzung von Smartphones und anderen privaten elektronischen Geräten ausschließlich außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulgelände und in der Mensa erlaubt. Die Jahrgänge 11 – 13 nutzen zusätzlich das Obergeschoss als Bereich, in dem das Smartphone und andere elektronische Geräte erlaubt sind. Ein sorgsamer, rücksichtsvoller und verantwortungsbewusster Umgang wird erwartet.
c) Wird hiergegen verstoßen, ist das Smartphone (oder ein anderes elektronisches Gerät) abzugeben. Nach der 6. Unterrichtsstunde kann das entsprechende Gerät im Lehrerzimmer abgeholt werden. Bei einem Verstoß nach der 6. Unterrichtsstunde wird das entsprechende Gerät von der im Nachmittag unterrichtenden Lehrkraft zurückgegeben. Bei wiederholtem Verstoß können darüber hinaus Erziehungsmittel (§61 Abs. 1) angewendet werden.
d) Wird ein Smartphone oder ein anderes (nicht genehmigtes) elektronisches Gerät bei Klassenarbeiten oder Prüfungen eingesetzt (Versenden und Empfangen von Informationen), gilt dies als unerlaubtes Hilfsmittel und die Klassenarbeit oder die Prüfung kann mit ungenügend bewertet werden. Um mögliche Täuschungsversuche bei Klassenarbeiten oder Prüfungen auszuschließen, können Smartphones (o.ä.) vorher eingesammelt werden.

14. Ton- und Bildaufzeichnungen aus der Schule (Unterricht, Pausen, Schulveranstaltungen) dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schulleitung außerhalb der Schule und im Internet veröffentlicht werden.

IV. Beurlaubungen und Versäumnisse

1. Schülerinnen und Schüler können nur in begründeten Ausnahmefällen beurlaubt werden. Zuständig sind:
a) bei stundenweiser Abwesenheit die jeweiligen Fachlehrkräfte,
b) bis zu einem Schultag die jeweilige Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer,
c) für mehr als einen Schultag der Schulleiter.

2. Beurlaubungen vor und nach den Ferien sind grundsätzlich nicht möglich. In besonderen Ausnahmefällen kann nur der Schulleiter eine Beurlaubung aussprechen.

3. Können Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen, wird eine schriftliche Entschuldigung dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin oder dem Tutor/der Tutorin vorgelegt. Außerdem wird die Schule von einem absehbar längeren Fehlen spätestens am dritten Tag benachrichtigt.

V. Haftung

1. Für Unfälle auf dem Schulweg tritt die Schulhaftpflichtversicherung in Kraft.

2. Eine vorübergehende Aufbewahrung von Wertgegenständen im Sekretariat ist nur in Ausnahmefällen möglich. Schließfächer stehen zur Verfügung und können von den Eltern für mindestens ein Schuljahr gemietet werden.

3. Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler unbefugt das Schulgrundstück, geschieht dies auf eigene Gefahr. Der Schulträger haftet in in solchen Fällen nicht.

VI. Sonstiges

1. Schulfremde dürfen sich im Schulgebäude nur im Einvernehmen mit der Schulleitung aufhalten.

2. Wenn Schülerinnen und Schüler sich im Bereich der anderen Schulen des Schulzentrums aufhalten, gelten die dortigen Schulordnungen.

3. Die Öffnungszeiten und die Nutzung der Mensa sind in der Mensaordnung geregelt.

4. Ein Klassenfest wird von der Klassenleitung im Sekretariat angemeldet; der Termin wird mit dem Hausmeister abgesprochen. Es darf in der Schule nur in Anwesenheit einer Lehrkraft oder einer anderen von der Schulleitung beauftragten Person stattfinden. Nach dem Ende des Festes räumen alle Beteiligten auf.

Wenn gegen diese Ordnung verstoßen wird, zieht dies für die Betreffenden angemessene Konsequenzen nach sich. Verstöße gegen die
Schulordnung werden über die Klassenleitung dem ständigen Vertreter des Schulleiters gemeldet. Bei wiederholten Verstößen werden

Gespräche mit den Erziehungsberechtigten angesetzt.

Diese Ordnung wurde von der Gesamtkonferenz am 16.09.2019 in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Lisa Peitzmeier-Stoffregen
- Schulleiterin -