Hausaufgabenkonzept
Erlass: Grundlage zum Thema Hausaufgaben ist der Erlass „Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ vom 22.03.2012 (SVBl. 5/2012 S.266).
Zweck: Hausaufgaben sollen den Unterricht ergänzen und den Lernprozess der Schüler unterstützen. Sie können der Übung, Anwendung und Sicherung dienen aber auch zur Vorbereitung
und selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsinhalten genutzt werden.
Umfang: Der Zeitaufwand zur Erstellung von Hausaufgaben sollte in der Sekundarstufe I eine Stunde und in der Sekundarstufe II zwei Stunden pro Tag nicht überschreiten. Bei Nachmittagsunterricht am Folgetag, in Phasen mit drei Arbeiten/Klausuren pro Woche und während
der Erstellung der Facharbeit in der Sekundarstufe II muss Rücksicht genommen und die angegebenen Zeiten sollen unterschritten werden.
Tägliche Hausaufgabenpraxis: Hausaufgaben sind in der Sekundarstufe I ins Klassenbuch einzutragen (Tag an dem sie gestellt wurden mit Verweis auf den Tag, zu dem sie zu erledigen sind), so dass die Lehrer einsehen können, wie groß die ungefähre Arbeitsbelastung der Schüler ist. Zudem wird (neben der Hausaufgabentafel in den Jahrgängen 5 und 6) den Schülern damit eine weitere Möglichkeit gegeben, nachzusehen, welche Hausaufgaben gestellt wurden. In den Jahrgängen 5 bis 7 erhalten alle Schüler einen Schulplaner, in den die Hausaufgaben einzutragen sind. Der Umgang mit dem Schulplaner wird im Rahmen des ersten Methodentages in Jahrgang 5 besprochen. Es muss beachtet werden, dass die Hausaufgaben so gestellt werden, dass sie von den Schülern selbstständig angefertigt werden können. Die Lehrer sind verpflichtet, Hausaufgaben angemessen zu besprechen und zu würdigen, ihre Benotung ist verboten. Ebenso ist es für die Sekundarstufe I verboten, Hausaufgaben über Ferienzeiten oder das Wochenende (von Freitag zu Montag) zu stellen, Ausnahme ist die Aufgabe einer Lektüre im Sprachunterricht. Für die Sekundarstufe II sollte laut Erlass Vergleichbares gelten. Vergessene Hausaufgaben sollen von den Fachlehrern notiert und bei Häufung den Eltern gemeldet werden. Gegebenenfalls müssen die Gründe und das weitere Vorgehen mit den Eltern besprochen werden.
Häusliche Voraussetzungen: Angemessene äußere Rahmenbedingungen (fester Arbeitsplatz, der ein konzentriertes Arbeiten ermöglicht) sind von den Eltern zu schaffen.
Hausaufgabenbetreuung: Die Schule bietet allen Schülern der Jahrgänge 5 bis 7 montags bis donnerstags in der siebten und achten Stunde eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung (s. Hausaufgabenbetreuungskonzept) an.
C. Arndt, K. Schiepanski, J. Sondermann