Gymnasium
Bruchhausen-Vilsen

Gesamtkonferenz

“In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.”, so lautet der erste Satz des § 34 des Nds. Schulgesetzes.

Grundlegende Entscheidungen des Schullebens – zum Beispiel das Schulprogramm, die Schulordnung oder auch Grundsätze der Leistungsbewertung – werden hier von allen unterrichtenden Lehrkräften, der Schüler- und Elternvertretung erörtert und beschlossen.

Die Gesamtkonferenz gibt damit dem Schulleben eine sehr entscheidende Richtung.